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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN

GELTUNGSBEREICH

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Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschliessich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts. 

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Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).

 

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung massgebend.

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ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

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Nach erhalt des Betrages der Vorauskasse ist ein Vertrag anzunehmen, sämtliche Bedingungen sind aus dem Kaufvertrag zu entnehmen. 

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ÜBERLASSENE UNTERLAGEN

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An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen  – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

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PREISE

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Persönliches Design erstellen: Hier werden CHF 70 .- pro Design in Rechnung gestellt, welche vorab beglichen werden müssen. Die Kosten werden dir bei der Schlussrechnung wieder gutgeschrieben.

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LIEFERZEIT

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Zwei bis Vier Wochen nach Bestellungseingang oder nach Absprache mit dem Kunden. Spezielle Vereinbarungen werden im Kaufvertrag niedergelegt.

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GEFAHTEN-ÜBERGANG BEI LIEFERUNG

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Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

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​​​Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung  getroffen werden, werden im Kaufvertrag schriftlich niedergelegt.

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